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Donnerstag, 19. November 2015

Die Büchse der Pandora: Warum Paris alles und doch gar nichts ändert

"Paris ändert alles", twitterte CSU-Politiker Markus Söder nach den neuerlichen Terroranschlägen und bezog sich damit auf die gegenwärtige Flüchtlingspolitik. Dafür gab es natürlich prompt einen Rüffel von allen Seiten. Selbst jetzt ist es politisch nicht korrekt, solche Assoziationen zu ziehen. Und auch in jeder Talkshow von Jauch über Maischberger, Hart aber fair bis Markus Lanz wurde penibelst darauf geachtet, zu kommunizieren, dass der Terror nichts mit den Flüchtlingen zu tun habe. Manch einer behauptet gar, der Terrorismus habe auch nichts mit dem Islam zu tun - Nonsense!

Sonntag, 18. Januar 2015

Der ganz normale Wahnsinn: Aber das hat ja nichts mit dem Islam zu tun

Im letzten Post habe ich bereits auf einige besorgniserregende Fakten Bezug genommen. Doch in der Kürze der Zeit ist schon wieder sehr viel Neues passiert. Werfen wir einen Blick auf (Re)Aktionen von Muslimen aus den vergangenen Tagen, um zu diskutieren, ob terroristische Anschläge wirklich nichts mit dem Islam zu tun haben, wie es Politiker, Multi-Kulti-Romantiker und muslimische Verbände immer wieder betonen.

Ausschreitungen in muslimischen Ländern
Beginnen wir mit dem Ausland. In Niger protestierte ein wütender Mob gegen Charlie Hebdo, zündete mehrere Kirchen, Bars und ein Kulturzentrum an. Dabei kamen offenbar drei Zivilisten und ein Polizist ums Leben. In zahlreichen weiteren muslimischen Ländern, darunter Mali, Senegal, Dakar, Mauretanien, Pakistan, Jordanien und Libanon kam es ebenfalls zu (z.T. gewalttätigen) Demonstrationen, bei denen französische Flaggen verbrannt und die Attentäter gefeiert wurden.

Freitag, 16. Januar 2015

"Das hat nichts mit dem Islam zu tun!"

Als ich am vorletzten Dienstag hier meinen Post zum Thema Pegida schrieb und auf den islamistischen Terrorismus in Europa hinwies, ahnte ich natürlich nicht, was am darauffolgenden Tag passieren sollte. Eigentlich sollte der Anschlag in Paris auch dem letzten Islamfreund vergegenwärtigt haben, dass der Islam sehr wohl eine Bedrohung auch für westliche Zivilisationen darstellt. Allein dem ist nicht so. Politiker, Medien, Multi-Kulti-Romantiker und Muslime verkündeten unisono: "Das ist nicht der Islam!"

Der Berufslinke Jakob Augstein behauptete in seiner Spiegelkolumne gar, der Islam sei Liebe. Wenn ich diesen geistigen Dünnschiss höre oder lese, dann bringt mich das echt zur Weißglut! Hört doch endlich auf, so eine Scheiße zu verzapfen und den Islam ständig in Schutz zu nehmen.

Dienstag, 6. Januar 2015

Pegida: Politik und Medien verklären die Wirklichkeit

Was mich gerade so richtig zur Weißglut bringt, sind die Berichterstattungen über die Pegida-Bewegung und die Äußerungen unserer sogenannten Volksvertreter. Da gehen regelmäßig Tausende oder gar Zehntausende auf die Straßen und demonstrieren, aber laut Volksvertretern und Medien sind das ausnahmslos nur unsagbar dumme, hasserfüllte Nazis, die einem braunen Sumpf entstiegen sind.

Keiner fragt nach dem Warum. Warum gehen diese Menschen denn auf die Straße? Und warum wird die Bewegung zu einer absoluten Minderheit stilisiert, obwohl Umfragen doch zeigen, dass die Pegida-Gegner die eigentliche Minderheit sind? Tatsächlich haben nämlich nur 23 Prozent (akkumuliert) kein Verständnis für die Demonstrationen, während 30 Prozent ihr vollstes Verständnis ausdrückten und weitere 19 Prozent tendentiell eher Verständnis haben (Quelle: Umfrage von Zeit Online).

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Neulich in Mainhattan...



Die U-Bahn fährt Richtung Innenstadt. An der Hauptwache steigen wir aus. Es kommt uns vor, als wären wir gerade in eine neue, eine fremde Welt eingetaucht. Als gingen die Sinne auf Weltreise. Die Ohren schnappen die unterschiedlichsten Worte auf. Doch keines kommt mir bekannt vor. Willkommen in Babylon.

Und auch die Augen wundern sich über die zahlreichen Kopftücher. An der Zeil, inmitten der Menschenströme, stehen bärtige Männer. Sie verteilen den Koran. Vermutlich sind es Salafisten. Auf einem Transparent steht: "Das ist die Wahrheit". Mir ist etwas mulmig. Wir schauen uns ratlos an, doch wir schweigen. Wenige Schritte weiter sitzt eine vollkommen schwarz vermummte Frau (zumindest glaube ich, dass es eine Frau ist) zwischen den Bäumen. Vor ihr steht ein Plastikbecher. Auf unserem Weg durch die Zeil fallen mir noch viele weitere Bettler auf. Die meisten von ihnen völlig verwahrlost. Es ist kein schöner Anblick.

Meine Augen kommen gar nicht zur Ruhe. Wieder nur wenige Meter weiter, verteilt eine zweite Gruppe bärtiger Männer den Koran. Dieses Mal fallen mir auch zwei Männer mit europäischem Aussehen auf. Vermutlich Konvertiten. Auch sie tragen lange Bärte. Ich blicke ihnen direkt in die Augen. Ich suche etwas, irgendetwas. Ein bisschen Leben, Freundlichkeit, vielleicht ein Lächeln? Ich entdecke nichts. Ihre Augen bleiben tot. Ihr Hass auf diese Gesellschaft ist greifbar nah. In mir macht sich Unwohlsein breit. Ich fühle mich in meiner Existenz bedroht. Ein seltsames Gefühl.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Mit Gewalt nach Europa...



Bisher habe ich mich mit einem Statement zu den Ausschreitungen in der Türkei vornehm zurückgehalten. Das hat vor allem den Grund, dass ich mich etwas schwer damit tue, unsere kulturellen und politischen Werte eins zu eins auf andere Länder zu übertragen. Das funktioniert einfach nicht. So etwas muss wachsen und kann nicht von außen aufoktroyiert werden. Wandel muss von innen kommen, von den Menschen selbst...

Aber die Türken mischen sich ja schließlich auch gerne in fremde Angelegenheiten ein. Und wenn ich von "den Türken" spreche, dann meine ich natürlich den Staatsapparat, die politischen Amt- und Würdenträger. Ich erinnere mich noch gut daran, wie Erdogan in Köln zu den Deutsch-Türken sprach predigte und mahnte, sie dürften ihre türkische Identität niemals aufgeben, sich niemals vollständig assimilieren.

Sonntag, 21. Oktober 2012

Fanatismus oder Diskriminierung?

In der vergangenen Woche berichtete Spiegel-Online über ein womöglich wegweisendes Urteil des Berliner Arbeitsgerichts im Kopftuchstreit. Ein Berliner Zahnarzt wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 1470 Euro verurteilt, weil er einer muslimischen Bewerberin einen Job als Zahnarzthelferin nur unter der Prämisse anbot, dass diese ihr Kopftuch nicht bei der Arbeit trage. Obwohl das Urteil von März datiert, wurde es erst jetzt bekannt. 

Warum wird so ein Urteil erst ein halbes Jahr später publik? Der Fall ist zweifellos von großem öffentlichen Interesse, da das Urteil weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat. Es ist das erste Urteil, das sich explizit auf die Privatwirtschaft bezieht. Alle bisher erfolgten Richtersprüche bezogen sich lediglich auf das Tragen von Kopftüchern im öffentlichen Dienst.

Warum also wird ein so wichtiges Urteil der Öffentlichkeit verschwiegen? Fürchtete das Gericht womöglich eine neue öffentliche Debatte? Wäre es nicht verpflichtend, die Bevölkerung über solch bedeutungsvolle Gerichtsurteile zu informieren? Von wegen „im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“. Solche Urteile sind sicher nicht im Sinne des Volkes. Sie werden von Leuten gefällt, die sich stets auf die Seite der vermeintlich Schwachen und Unterdrückten schlagen und dabei jeglichen Sinn für die Realität verloren haben. Oftmals ist es aber auch die schiere Angst, die Richter dazu bewegt, im Sinne einer gewissen Minderheit zu entscheiden.

Doch werfen wir zunächst einen Blick auf das oben erwähnte Urteil. Es geht um das Tragen eines Kopftuches bei der Arbeit. Im Grunde lässt sich das Kopftuch auf zwei Weisen betrachten. Entweder es ist ein gewöhnliches Kleidungsstück ohne tiefere Bedeutung, oder es ist ein religiöses, mitunter auch politisches Symbol. In vielen beruflichen Umfeldern ist das Tragen gewisser Kleidung schlicht unangebracht. Dazu gehören in den meisten Fällen z.B. kurze Hosen, bauchfreie Tops, aber auch jegliche Kopfbedeckungen. Meines Wissens hat sich noch niemand angeschickt, gegen diese Vorschriften Klage zu erheben.

Handelt es sich jedoch um religiöse Kleidung bzw. ist das Tragen des Kopftuches eine religiöse Praktik, so wiegt der Fall anders. Als erstes dürfte sich hier doch die Frage stellen, was überhaupt unter religiöser Kleidung verstanden wird. Wenn das Kopftuch unter den Schutz der Religionsausübung fällt, müsste dies doch eigentlich auch für die Mönchskutte, ja sogar für die Burka gelten. Ist das Tragen einer Burka auf der Arbeit erlaubt? Wie kann und darf da rechtlich unterschieden werden? Ist es möglich das Tragen der einen religiösen Kleidung zu erlauben, während das einer anderen aber verboten wird?

Aufgrund der gesetzlich garantierten Religionsfreiheit, darf ich mich nicht nur frei für eine Religion entscheiden, es steht mir sogar frei, eine neue Kirche zu gründen. Anhänger des Pastafarianismus (Religions-Persiflage) betrachten das Tragen eines Nudelsiebs auf dem Kopf z.B. auch als Ausübung ihrer Religion. Es dürfte aber zumindest fraglich sein, ob das Berliner Arbeitsgericht auch dann im Sinne der Klägerin entschieden hätten, wenn diese um ihr Recht auf das Tragen eines Nudelsiebs bei der Arbeit gekämpft hätte.

Halten wir also fest: Rechtlich gesehen ist es unzulässig, zwischen Religionen zu unterscheiden. In der Konsequenz müsste Arbeitnehmern das Tragen jeglicher religiöser Kleidung und Symbole bei der Arbeit erlaubt werden. Einschließlich der verrücktesten und absurdesten überhaupt vorstellbaren Kleidung. Wo soll das enden?

Betrachten wir nun mal die Sicht des Arbeitgebers. Kein Unternehmen kann es sich leisten, die Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen der Kunden zu ignorieren. Das betrifft selbstverständlich auch die Außendarstellung und insbesondere bei direktem Kundenkotakt auch das Auftreten und das äußere Erscheinungsbild der Repräsentanten. Man stelle sich nur mal vor, eine ungepflegte, womöglich sogar noch stinkende Person mit zahlreichen Gesichtspiercings, -Tattoos, grünen Haaren und schwarzen bis nicht vorhandenen Zähnen bewirbt sich als Hotelfachfrau/-mann und wird prompt wieder nach Hause geschickt.

Ist das auch Diskriminierung? Schließlich hatte diese reizende Person ja gar keine Chance sich zu beweisen und wurde schlicht aufgrund von Äußerlichkeiten abgelehnt. Was unterscheidet diese Person von der Kopftuchträgerin? Sind doch schließlich beides Menschen! – Der einzige Unterschied ist, dass die eine Person ihre Religion offen zur Schau stellt, während sie bei der anderen unerkennbar oder nicht vorhanden ist. Warum wird der Religion in einem säkularen Staat eine solche Sonderstellung eingeräumt? Warum kann und darf es Unterschiede bei der Diskriminierung aus religiösen und nicht religiösen Gründen geben?

Eines ist doch ganz klar: Potentiell setzt sich ein Arbeitgeber bei der Auswahl seiner Angestellten stets dem Verdacht der Diskriminierung aus. In vielen Fällen wird es mehrere Bewerber unterschiedlicher Geschlechter, Hautfarben, Religionen, Haar-, Augenfarben usw. geben. Soll nun jeder, der abgelehnt wurde aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals Klage erheben können? Wo soll das enden?

Darüber hinaus muss die Frage gestattet sein, warum das Recht der Frau auf die Religionsausübung am Arbeitsplatz höher eingeschätzt wird, als das Recht des Zahnarztes, im Interesse seiner eigenen Praxis über die Arbeitskleidung seiner Angestellten zu entscheiden. Im Prinzip ist eine Arztpraxis auch nur ein Dienstleistungsbetrieb und steht folglich in Konkurrenz zu Mitbewerbern. Sollten Patienten Anstoß an besagtem Kopftuch nehmen, geht das zu Lasten der Praxis.

Sofern das Recht auf die Religionsausübung am Arbeitsplatz schützenswert, ja sogar von größerer Bedeutung als die Arbeit selbst ist, so stellt sich auch hier wieder die Frage, wo das enden soll. Wäre es auch noch vertretbar im Büro oder sonst wo stündlich einen Teppich auszurollen und zu beten? Ist das noch Bestandteil des Rechts auf freie Religionsausübung? Falls nicht, warum nicht?

Könnte es womöglich sein, dass sich Arbeitskollegen und Kunden durch die Religionsausübung am Arbeitsplatz gestört, provoziert oder gar verletzt fühlen? Ja, das kann sogar sehr gut sein. Das Kopftuch ist zweifellos ein Symbol einer fundamentalistischen, mitunter sogar fanatischen Auslegung der Religion. Es ist einer freiheitlichen, aufgeklärten und säkularen Gesellschaft diametral entgegengesetzt. Das Tragen kann also durchaus als politisches Statement und als Angriff auf diese Gesellschaft und ihr Wertesystem ausgelegt werden.

Allein die Tatsache, dass die Frau nicht einmal für einen Job bereit ist, das Kopftuch nur während dieser Tätigkeit abzulegen, zeugt doch von religiösem Fanatismus. Niemand wollte hier Einfluss auf ihr Privatleben, ihre Überzeugungen oder ihre Religion nehmen. Es ging lediglich um das Auftreten bei der Arbeit. In dieser Kultur, in unserer aufgeklärten Gesellschaft, ist das Tragen eines Kopftuchs bei der Arbeit schlicht unangebracht. Wem das Tragen eines Kopftuches wichtiger ist, als der Job selbst, respektiert die Werte und Normen dieser Gesellschaft nicht und ist nicht Willens, sich zu integrieren. Ein solcher Mensch zieht sich in eine Parallelgesellschaft zurück.

Einer religiösen Fanatikerin Schadensersatz zuzusprechen, weil sie nicht bereit ist, sich anzupassen und zu integrieren, ist ein Skandal! Religion ist Privatsache! Sie hat am Arbeitsplatz nichts verloren. Und das ist auch gut so. Die Urteilsbegründung öffnet dem Wahnsinn Tür und Tor. Wie ausführlich erläutert, lässt sich nahezu jeglicher Wahnsinn unter dem Deckmantel der Religion rechtfertigen. Kinder werden verstümmelt, Tiere auf bestialische Weise geschächtet, Hass und Intoleranz geschürt... Wo soll das alles enden?

Es ist Aufgabe des Staates, die Bürger vor diesem Wahnsinn zu schützen. Gesetze, wie auch Religionen sind dazu da, den Menschen zu dienen. Nicht umgekehrt!
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