Freitag, 31. August 2012

Ausspioniert und abGEZockt: Der Gebühren-Irrsinn

Es ist beschlossene Sache. Ab 2013 muss jeder Haushalt eine Zwangsabgabe für die Öffentlich-Rechtlichen entrichten. Dabei ist es vollkommen gleich, ob man überhaupt Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Dieser Gebühr kann sich niemand mehr entziehen. Da wirkt es wie blanker Hohn, dass sich die Gebühr künftig „Beitrag“ schimpft!

Beitrag? Einen solchen entrichte ich für meinen heimischen Sportverein. Und zwar zu dessen Unterstützung und absolut freiwillig! Der Rundfunk-„Beitrag“ ist aber alles andere als freiwillig. Ich kann weder Austreten, noch habe ich ein demokratisches Recht auf Mitbestimmung. Das ist kein Beitrag, das ist eine Zwangsabgabe, eine Steuer.

Doch damit nicht genug, der Irrsinn geht noch weiter. Um auch wirklich jedem auf die Schliche zu kommen, werden Vermieter verpflichtet, der GEZ Auskunft über ihre Mieter zu erteilen. Darüber hinaus ist es der GEZ sogar gestattet aktuelle Melderegister zu durchforsten. Damit verfügt sie übrigens über mehr Kompetenzen als Strafverfolgungsbehörden. Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und Demokratie werden völlig außer Kraft gesetzt. Orwell lässt grüßen.

Schätzungen zufolge dürften sich die zukünftigen Einnahmen Eintreibungen der Öffentlich-Rechtlichen auf ca. 8 – 10 Milliarden Euro belaufen. Wer jetzt aber glaubt, dass die Sender über die Verwendung der Gelder Rechenschaft ablegen müssten, ist auf dem Holzweg. Wohin das Geld letztendlich wandert, bleibt ein Geheimnis.

Mit dem ursprünglichen öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung hat die Praxis der Öffentlich-Rechtlichen freilich schon längst nichts mehr zu tun. Es gibt mittlerweile sage und schreibe 23! öffentlich-rechtliche Fernsehsender, 80! Hörfunksender, zahlreiche Online-Mediatheken und sogar Smartphone-Apps. Die größte Gebühren-Verschwendung ist jedoch zweifellos die Übertragung der Fußball Champions-League.

Das ZDF hat sich die Übertragungsrechte übrigens satte 50 Millionen Euro kosten lassen. Ein Preis, bei dem die private Konkurrenz ausgestiegen ist. Das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein gebührenfinanzierter Sender - dessen Budget dank der lächerlich hohen Gebühren praktisch unerschöpflich ist – sticht sämtliche Privatsender aus. Das ist Wettbewerbsverzerrung par excellence.

Mal ganz davon abgesehen, dass es sich dabei um eine Zweckentfremdung von Zwangsabgaben handelt, dürften die Öffentlich-Rechtlichen aufgrund ihres Finanzierungsmodells gar nicht in den freien Wettbewerb eintreten. Aber ruft das die Wettbewerbshüter auf den Plan? – Nein! Für die Öffentlich-Rechtlichen scheinen die Gesetze unserer demokratischen Gesellschaft schlicht nicht zu gelten. Und so wird die GEZ künftig wohl statt Zahlungsaufforderungen nur noch Dankesschreiben versenden: „AbGEZockt – vielen Dank für Ihren Beitrag!“

Montag, 13. August 2012

Wettbewerbshüter vs. ProSieben, RTL und Zuschauer


Da haben die beiden größten Sendergruppen Deutschlands endlich mal wieder einen Einfall, der sich nicht unter dem Begriff „Trash TV“ subsumieren lässt und dann werden sie vom Kartellamt ausgebremst. Wie es scheint, haben die Wettbewerbshüter jedoch immer nur Bedenken, wenn es um die Bestrebungen der Privatsender geht, während den Öffentlich-Rechtlichen zum Teil äußerst fragwürdige Geschäftsmodelle erlaubt werden.

Das Düsseldorfer OLG bestätigte kürzlich ein Verbot des Kartellamts, das der ProSiebenSat1 Media AG und der RTL Group die Gründung eines gemeinsamen Online-Videoportals untersagt. Viele TV-Formate sind zwar bereits online verfügbar, befinden sich jedoch verstreut in den zahlreichen Sender-Mediatheken, auf myspass oder myvideo. Eine Bündelung all dieser Inhalte auf einem zentralen Videoportal wäre also nicht nur erheblich userfreundlicher, sie trüge auch der Entwicklung Rechnung, Fernsehinhalte unabhängig vom jeweiligen Fernsehprogramm zu konsumieren.

Da das Portal bewusst offen gestaltet werden sollte, hätten auch andere Anbieter die Möglichkeit, ihre Inhalte zu präsentieren. Bei entsprechender Resonanz etablierte sich die Plattform sicher auch schnell auf Smart-TVs. Der Zuschauer bekäme ein Stückchen Macht über das Programm, würde zu seinem eigenen Programmdirektor. Es wäre eine kleine Revolution, eine Demokratisierung des Fernsehprogramms. Ein Gesichtspunkt, den die sogenannten Wettbewerbshüter völlig verkennen.  

In den USA gibt es ein solches Videoportal bereits seit 2007. Hulu ist ein Joint Venture von mehreren großen TV-Stationen und der Disney Group. Dort scheiterte das Unternehmen offenbar nicht an irgendwelchen Restriktionen. Die User freut’s!

Das Verbot hierzulande geht in erster Linie zu Lasten der User. Sie müssen weiterhin mit dem vorlieb nehmen, was die Sender ihnen im täglichen Einerlei von Trash-TV und Belanglosigkeiten so vorsetzen. Oder sie befolgen Peter Lustigs Rat und schalten einfach mal ab. Doch auch für die Privatsender wird die Entscheidung nicht folgenlos bleiben. Sie werden aller Voraussicht nach auf Dauer Zuschauer verlieren, denn die Lücke wird nicht unbesetzt bleiben.

YouTube bietet bereits Filme und Shows an. Vermutlich wird auch die nächste Generation von Smart-TVs (vlt. Android-TV oder Apple-TV?) mit umfangreichen Online-Videoportalen vernetzt sein. Durch ihr Veto schieben Kartellamt und OLG einer Win-Win-Situation für Zuschauer und TV-Stationen erst mal einen Riegel vor und dürften damit ganz nebenbei auch im Interesse der Öffentlich-Rechtlichen entschieden haben. Letztgenannte planen übrigens ebenfalls eine gemeinsame Online-Mediathek, müssen aber - anders als die private Konkurrenz - nicht fürchten, von den Wettbewerbshütern gestoppt zu werden.
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