Da haben die beiden
größten Sendergruppen Deutschlands endlich mal wieder einen Einfall, der sich
nicht unter dem Begriff „Trash TV“ subsumieren lässt und dann werden sie vom
Kartellamt ausgebremst. Wie es scheint, haben die Wettbewerbshüter jedoch immer
nur Bedenken, wenn es um die Bestrebungen der Privatsender geht, während den
Öffentlich-Rechtlichen zum Teil äußerst fragwürdige Geschäftsmodelle erlaubt
werden.
Das Düsseldorfer
OLG bestätigte kürzlich ein Verbot des Kartellamts, das der ProSiebenSat1 Media
AG und der RTL Group die Gründung eines gemeinsamen Online-Videoportals
untersagt. Viele TV-Formate sind zwar bereits online verfügbar, befinden sich
jedoch verstreut in den zahlreichen Sender-Mediatheken, auf myspass oder
myvideo. Eine Bündelung all dieser Inhalte auf einem zentralen Videoportal wäre
also nicht nur erheblich userfreundlicher, sie trüge auch der Entwicklung
Rechnung, Fernsehinhalte unabhängig vom jeweiligen Fernsehprogramm zu
konsumieren.
Da das Portal
bewusst offen gestaltet werden sollte, hätten auch andere Anbieter die
Möglichkeit, ihre Inhalte zu präsentieren. Bei entsprechender Resonanz etablierte
sich die Plattform sicher auch schnell auf Smart-TVs. Der Zuschauer bekäme ein
Stückchen Macht über das Programm, würde zu seinem eigenen Programmdirektor. Es
wäre eine kleine Revolution, eine Demokratisierung des Fernsehprogramms. Ein Gesichtspunkt, den die sogenannten Wettbewerbshüter völlig verkennen.
In den USA gibt es
ein solches Videoportal bereits seit 2007. Hulu ist ein Joint Venture von
mehreren großen TV-Stationen und der Disney Group. Dort scheiterte das
Unternehmen offenbar nicht an irgendwelchen Restriktionen. Die User freut’s!
Das Verbot hierzulande
geht in erster Linie zu Lasten der User. Sie müssen weiterhin mit dem vorlieb nehmen, was die Sender ihnen im täglichen Einerlei von Trash-TV und Belanglosigkeiten so vorsetzen. Oder sie befolgen Peter Lustigs Rat und schalten einfach mal ab. Doch auch für die Privatsender wird die Entscheidung nicht folgenlos bleiben. Sie werden aller
Voraussicht nach auf Dauer Zuschauer verlieren, denn die Lücke wird nicht
unbesetzt bleiben.
YouTube bietet bereits Filme und Shows an. Vermutlich wird auch die nächste Generation von Smart-TVs (vlt. Android-TV oder Apple-TV?) mit umfangreichen Online-Videoportalen
vernetzt sein. Durch ihr Veto schieben Kartellamt und OLG einer Win-Win-Situation
für Zuschauer und TV-Stationen erst mal einen Riegel vor und dürften damit ganz
nebenbei auch im Interesse der Öffentlich-Rechtlichen entschieden haben. Letztgenannte planen übrigens ebenfalls eine gemeinsame Online-Mediathek, müssen aber - anders als die private Konkurrenz - nicht fürchten, von den Wettbewerbshütern gestoppt zu werden.
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